Rufen Sie uns bitte an, damit wir Sie speziel auf Ihren Fall bezogen, ganz genaue Auskunft geben können, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden.
Im allgemeinen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Reisepass oder Personalausweis
- Bei NICHT EU-Bürgern: Aufenthaltstitel, Schengen Visum oder Einreisestempel
- Erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgeramt
- EVT. Ledigkeitsbescheinigung (wenn vorhanden).
- Falls geschieden/verwitwet, rechtskräftiges Scheidungsurteil/Sterbeurkunde
- Geburtsurkunden von GEMEINSAMEN Kindern